Finanzierung von Psychotherapie

Grundsätzlich kann sich jede/r österreichische E-Card-BesitzerIn beim Haus- oder Kinderarzt eine ärztliche Bestätigung ausstellen lassen. Psychotherapie ist eine verordnungsfreie Behandlung, weswegen wir keine Überweisung/Verordnung benötigen, sondern lediglich eine ärztliche Bestätigung.

 

Mit dieser ärztlichen Bestätigung, welche spätestens nach dem Erstgespräch, eingeholt werden muss, erhalten Sie einen Kostenzuschuss für die ersten 10 geleisteten psychotherapeutischen Einheiten von ihrem Krankenversicherungsträger retour erstattet.

 

Die SVS leisten im Moment einen Zuschuss von 45 Euro, die ÖGK von 33,70 und die BVAEB von 48,80 pro Einheit. (Stand 2025)

 

Während dieser ersten 10 Einheiten muss ein Erstantrag bei Ihrem entsprechenden Krankenversicherungsträgers eingereicht werden, in dem die Gründe für eine Verlängerung des Zuschusses dargelegt werden. Sollte dieser Erstantrag genehmigt werden, folgt nach geraumer Zeit ein Folgeantrag.

 

Zusätzlich zu diesem Zuschuss der Krankenkassa können Sie die restlichen, nicht retour erstatteten Honorarbeiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.